Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil
Aktualisierungspflicht
Verbraucherin V mietet von Unternehmerin U ein Textverarbeitungsprogramm. Die Sicherheitsupdates sind nach fünf Jahren vollkommen veraltet. Im Übrigen ist die gewöhnliche Verwendung durch die genügsame V nicht beeinträchtigt.
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Rechtskauf
Studentin S schreibt gerade an ihrer Hausarbeit für die Große Übung im Zivilrecht. Hauptgegenstand sind die neuen §§ 327 ff. BGB. Da sich S in dem Gebiet noch gar nicht auskennt, kauft sie von Unternehmerin U ein E-Book dazu.
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Abgrenzung zu § 445a f. BGB
Händler H deckt sich bei Hersteller R mit Smartwatches ein. Eine dieser Smartwatches verkauft H an Verbraucherin V. Es stellt sich heraus, dass das Betriebssystem der Uhr mangelhaft ist. V verlangt Nacherfüllung.

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Schadensersatz statt der Leistung (§§ 327 i Nr. 3 Var. 2, 327 m III S. 1 BGB)
Verbraucherin V kauft bei Unternehmer U eine seltene CD. Die CD ist allerdings beschädigt. Als V den U um Nacherfüllung bittet, stellt U der V eine falsche CD bereit. V kauft sich darauf bei Händlerin H die CD. Diese kostet dort aber €30 mehr. V will von U die Mehrkosten.
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Nacherfüllung (§§ 327i Nr. 1, 327l BGB)
Verbraucherin V kauft sich bei Unternehmerin U ein für Vs Auto passendes Navigationssystem. Nach einem Jahr merkt V bei der Nutzung, dass das Kartennetz veraltet ist. Updates des Systems gab es schon länger nicht. V bittet U um eine Erneuerung der Karten.

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Fall: Objektiver Mangel
Der Streaming-Dienst D wirbt mit Künstlerin K. Das Streamen ihrer drei Alben soll ausschließlich bei D möglich sein. Fan F schließt deshalb mit D einen Vertrag über die Nutzung des Dienstes. In der App des D muss F aber feststellen, dass ausschließlich die ersten zwei Alben der K erhältlich sind.