Materielles Öffentliches Recht im Assessorexamen: 1 Definition
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Die neuesten Definition zum Thema Materielles Öffentliches Recht im Assessorexamen
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Vertrag, öffentlich-rechtlicher (§ 54 VwVfG)
Wann ist ein Vertrag „öffentlich-rechtlicher“ Natur (§ 54 VwVfG)?