Materielles Öffentliches Recht im Assessorexamen: 1 Definition

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 1 Definition zum Thema Materielles Öffentliches Recht im Assessorexamen für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die neuesten Definition zum Thema Materielles Öffentliches Recht im Assessorexamen

Diese Definition zum Thema Materielles Öffentliches Recht im Assessorexamen wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Vertrag, öffentlich-rechtlicher (§ 54 VwVfG)

Wann ist ein Vertrag „öffentlich-rechtlicher“ Natur (§ 54 VwVfG)?