Zivilrecht
Deliktsrecht
§ 823 Abs. 1 BGB
Hühnerpest-Fall (BGH 26.11.1968 , VI ZR 212/66 , BGHZ, 51, 91): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Pharmaunternehmen P vertreibt unter anderem Impfstoff gegen Hühnerpest. Landwirtin L lässt ihre gesamte Hühnerfarm mit einer verseuchten Charge des Mittels impfen. Darauf erkranken alle Tiere an Hühnerpest und verenden. Ob P fahrlässig gehandelt hat, kann nicht festgestellt werden.
Einordnung des Falls
Produzentenhaftung (Hühnerpest-Fall)
Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die Du in einem Gutachten adressieren solltest:
1. Hat L eine Eigentumsverletzung erlitten (§ 823 Abs. 1 BGB), indem die Hühner an der Hühnerpest erkrankten und starben?
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Ja, in der Tat!
2. Kann ein Produzent grundsätzlich seine Waren ohne weitere Sicherungsmaßnahmen in Verkehr bringen?
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Nein, das ist nicht der Fall!
3. Hat P eine kausale Verletzungshandlung begangen, indem es den verseuchten Impfstoff in Verkehr gebracht hat?
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Ja, in der Tat!
4. Hat P das Inverkehrbringen des verseuchten Impfstoffs zu verschulden?
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Ja, in der Tat!