Allgemeinbildung Recht
Strafrecht
Mord und Totschlag
Error in persona vel obiecto – Vorsatz nach § 16 StGB („Rose-Rosahl-Fall I“)
Error in persona vel obiecto – Vorsatz nach § 16 StGB („Rose-Rosahl-Fall I“)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Holzhändler R schuldet dem unliebsamen Zimmermann S Geld. R trägt seinem Arbeiter T auf, den S zu erschießen. T legt sich auf die Lauer. In der Dämmerung hält T den Gymnasiasten H für den S und erschießt irrtümlicherweise den H.
Diesen Fall lösen 65,7 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Error in persona vel obiecto – Vorsatz nach § 16 StGB („Rose-Rosahl-Fall I“)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat sich strafbar gemacht wegen Totschlags, indem er den Zimmermann S vorsätzlich getötet hat (§ 212 StGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Strafbarkeit wegen Totschlags bezüglich H (§ 212 StGB) setzt voraus, dass T den H vorsätzlich getötet hat.
Ja, in der Tat!
3. Da T den S töten wollte, fehlt ihm der Vorsatz bezüglich der Tötung des H.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Linus
24.1.2020, 13:01:14
Es handelt sich um einen „
error in persona“, der sich nicht negativ auf den Vorsatz auswirkt. T wollte einen Menschen töten und hat einen Menschen getötet.
Lukas_Mengestu
10.6.2021, 16:56:15
Vielen Dank Linus für diese Ergänzung. Bei den Kursen zur Allgemeinbildung Recht haben wir uns dafür entschieden in den Fragen möglichst auf juristische Fachbegriffe zu verzichten und diese möglichst verständlich zu umschreiben, um den Zugang zu erleichtern. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Lu 777
20.2.2020, 02:15:01
Schade, dass es keine Fragen bezüglich der Auswirkungen des eror in personas des T auf den Anstifter ( R ) gibt, meiner Meinung nach liegt hierin die Problematik des Falles.
Lukas_Mengestu
10.6.2021, 16:55:02
Hallo Lu777, vielen Dank für dein Feedback. In der Kategorie Allgemeinbildung Recht bemühen wir uns, nur die groben Strukturen und Basics zu skizzieren, ohne bei jedem Fall allzu sehr ins Detail zu gehen und sämtliche Aspekte zu beleuchten. Auch die Verwendung der entsprechenden Fachbegriffe versuchen wir zu vermeiden und diese vielmehr verständlich zu umschreiben. In der Tat hast Du natürlich Recht, dass sich hier die spannende Frage stellt, wie sich der
error in personaauf den Anstifter auswirkt. Wir sind derzeit noch dabei, unseren Strafrecht AT Kurs auszubauen, dort wirst Du aber bald auch zu dieser Thematik fündig werden. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Anna
9.10.2021, 13:54:35
Lukas_Mengestu
9.10.2021, 14:16:40
Hallo Anna, vollkommen richtig. In der Kategorie Allgemeinbildung Recht versuchen wir indes uns möglichst auf einen Aspekt des Falles zu konzentrieren, um die Prüfung nicht ausufern zu lassen. Aber wir haben es als Ergänzung als Vertiefungshinweis mit aufgenommen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team