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Finanzierung und Rechte parlamentarischer Gruppen (Thüringer Verfassungsgerichtshof, Urt. v. 06.07.2022 - VerfGH 39/21)
Der Bundestag beschließt eine Änderung des geltenden Abgeordnetengesetzes (AbgG): Die finanziellen Mittel (Grundbetrag und Personalkostenzuschuss) von parlamentarischen Gruppen sowie deren Teilnahme- und Rederechte in Ausschuss und Plenum werden deutlich reduziert.