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Verstärkter Kündigungsschutz von Behinderten (EuGH, 10.02.2022, C-485/20 - HR Rail)
Aufgrund einer Herzerkrankung wurde bei K eine Behinderung festgestellt. K war bei Arbeitgeber B in der Probezeit. Wegen der Krankheit kann K nicht die Tätigkeit ausführen, für die er bei B eingestellt war. E kündigt K. K hält das für rechtswidrig und zieht vor das Arbeitsgericht (AG).