Öffentliches Recht > Examensrelevante Rechtsprechung ÖR
Pflicht zur Beteiligung von Anwohnern und standortnahen Gemeinden an Windparks im Grundsatz zulässig (BVerfG, Beschl. v. 23.03.2022 - 1 BvR 1187/17)
Bundesland M möchte durch ein neues Gesetz (BüGemBeteilG) Gemeinden und Bürger an der Wertschöpfung von Windparks teilhaben lassen, um ihre Akzeptanz für die Energiewende zu steigern. Dafür sollen die Windenergieunternehmen Projektgesellschaften für die Bürger- und Gemeindenbeteiligung errichten.