Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT
Zurechenbarkeit Handeln privater Dritter
Gemeinde G lässt von Unternehmerin U einen neuen Abwasserkanal errichten. U verrechnet sich und legt versehentlich einen Teil der Rohre über das Grundstück von E, der sich gerade im Urlaub befindet. Als E wieder kommt, verlangt er von G, den Einbau der Rohre rückgängig zu machen.