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Anfechtung eines Verwaltungsakts - Schwerpunktklagebefugnis, Adressatentheorie
Gastwirt A ist Inhaber der Kneipe "Faulpelz". Seine Gaststättenkonzession wird wegen Unzuverlässigkeit widerrufen (§§ 15 Abs. 2, 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GastG), jedoch von der unzuständigen Behörde. A ist das egal - er will auf Weltreise gehen. Sein Freund B aber ist empört und klagt.