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Verwaltungsakt: Anfechtungsklage bei öffentlich-rechtlichem Vertrag (keine hoheitliche Maßnahme)
Ordnungsbehörde B vereinbart mit A vertraglich, dass dieser die Schneeentsorgung auf der öffentlichen Zufahrtsstraße zu seiner Villa übernimmt. Als es im darauffolgenden Jahr heftig schneit, will A den Schnee nicht entfernen. Er erhebt Anfechtungsklage.