Öffentliches Recht > VwGO
Vorverfahren, Widerspruch (§§ 68ff. VwGO): Bezeichnung des Widerspruchs
Verschwörungstheoretiker R versucht auf dem Markt der Gemeinde G häufig Leute von seinen kruden Ideen zu überzeugen, was die Bürger verunsichert. G erteilt R ein Aufenthaltsverbot. Dagegen schreibt R einen Brief mit der Überschrift „Beschwerde“ an G. Später will R klagen.
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Vorverfahren, Widerspruch (§§ 68ff. VwGO): Frist zum Erheben eines Widerspruchs - Erhebung bei der falschen Behörde
X erhält am 01.01. wegen Böllerns ein Aufenthaltsverbot für den öffentlichen Stadtpark der Gemeinde G. Er erhebt dagegen am 15.01. Widerspruch beim nicht zuständigen Grünflächenamt. Dieses leitet den Widerspruch am 02.02. an G weiter. Später will X klagen.
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Vorverfahren, Widerspruch (§§ 68ff. VwGO): Frist zum Erheben eines Widerspruchs - Erhebung bei der Widerspruchsbehörde
A wird am 01.08. ein belastender Verwaltungsakt des Ordnungsamts bekannt gegeben. Gegen diesen erhebt A bei der zuständigen Widerspruchsbehörde am 01.09. Widerspruch. Diese meint, nur die Ausgangsbehörde sei zuständig, und weist den Widerspruch als unzulässig ab. A erhebt am 02.09. Widerspruch beim Ordnungsamt.
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Vorverfahren, Widerspruch (§§ 68ff. VwGO): Frist zum Erheben eines Widerspruchs - Erhebung bei der falschen Behörde
X erhält am 01.01. wegen Böllerns ein Aufenthaltsverbot für den öffentlichen Stadtpark der Gemeinde G. Er erhebt dagegen am 15.01. Widerspruch beim nicht zuständigen Grünflächenamt. Dieses leitet den Widerspruch am 02.02. an G weiter. Später will X klagen.
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Vorverfahren Widerspruch (§§ 68ff. VwGO): Frist zur Erhebung des Widerspruchs - Standardfall
S bietet ihr Sonnenstudio vorschriftswidrig auch Minderjährigen an. Da S wiederholt aufgefallen ist, untersagt die Behörde B am 01.03. den Betrieb (§ 35 Abs. 1 S. 1 GewO). S will sich wehren und erhebt am 02.04. Widerspruch. Widerspruchsbehörde W weist diesen als unzulässig zurück.
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Vorverfahren, Widerspruch (§§ 68ff. VwGO): Bezeichnung des Widerspruchs
Verschwörungstheoretiker R versucht auf dem Markt der Gemeinde G häufig Leute von seinen kruden Ideen zu überzeugen, was die Bürger verunsichert. G erteilt R ein Aufenthaltsverbot. Dagegen schreibt R einen Brief mit der Überschrift „Beschwerde“ an G. Später will R klagen.