Öffentliches Recht > VwGO
Obersatz Fall 1: VK unbegründet
Gs ordnungsgemäßer Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betreiben einer Gaststätte wird von der zuständigen Behörde B abgelehnt. B meint, G besäße nicht die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 4 GastG), weil er in seiner letzten Kneipe Alkohol an Minderjährige ausgeschenkt hat. G erhebt Verpflichtungsklage.
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Begründetheit VK: Fehlende Spruchreife: Bescheidungsurteil
Aktivistin A plant einen Informationsstand zur deutschen Klimapolitik an einer Bundesstraße. Sie beantragt dafür eine Sondernutzungsgenehmigung. Die Straßenbaubehörde lehnt diese mit der Begründung ab, dass solche Aktionen nicht unter eine Sondernutzung fielen und sie daher keine Genehmigung erteilen dürfe.
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Obersatz Fall 2: VK begründet
Gs Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betreiben einer erlaubnisbedürftigen Gaststätte wird von der zuständigen Behörde B abgelehnt. B begründet das damit, dass G bereits eine andere Kneipe betreibt. G erhebt eine - zulässige - Verpflichtungsklage.
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Obersatz Fall 1: VK unbegründet
Gs ordnungsgemäßer Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betreiben einer Gaststätte wird von der zuständigen Behörde B abgelehnt. B meint, G besäße nicht die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 4 GastG), weil er in seiner letzten Kneipe Alkohol an Minderjährige ausgeschenkt hat. G erhebt Verpflichtungsklage.