Strafzumessung - Gesamtstrafenbildung (nachträglich): 5 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 5 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Strafzumessung - Gesamtstrafenbildung (nachträglich) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die 4 beliebtesten Fälle zum Thema Strafzumessung - Gesamtstrafenbildung (nachträglich)

Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Strafzumessung - Gesamtstrafenbildung (nachträglich) wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.
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Referendariat > Die Revisionsklausur im Assessorexamen

Nachträgliche Gesamtstrafenbildung - Auflösung einer alten Gesamtstrafe

A wird wegen dreifachen Diebstahls zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr verurteilt (Einzelstrafen: 6 Monate, zwei Mal 4 Monate). Nun wird er erneut wegen zwei Diebstählen zu 6 Monaten (Einzelstrafen: je 4 Monate) verurteilt. Eine der Taten beging er vor dem ersten Urteil.

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Referendariat > Die Revisionsklausur im Assessorexamen

Nachträgliche Gesamtstrafenbildung - Zäsurwirkung

A wird wegen zwei Taten verurteilt (Tat 4, 5). Tat 4 beging A vor einer Verurteilung zu einer Gesamtstrafe wegen drei anderen Taten (Tat 1-3). Das Gericht löst die alte Gesamtstrafe auf und bildet aus den Taten 1 bis 4 eine neue Gesamtstrafe, ohne dies bei der Strafe für Tat 5 zu erwähnen.

Die neuesten Fälle zum Thema Strafzumessung - Gesamtstrafenbildung (nachträglich)

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Nachträgliche Gesamtstrafenbildung - Zäsurwirkung

A wird wegen zwei Taten verurteilt (Tat 4, 5). Tat 4 beging A vor einer Verurteilung zu einer Gesamtstrafe wegen drei anderen Taten (Tat 1-3). Das Gericht löst die alte Gesamtstrafe auf und bildet aus den Taten 1 bis 4 eine neue Gesamtstrafe, ohne dies bei der Strafe für Tat 5 zu erwähnen.

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Nachträgliche Gesamtstrafenbildung - Auflösung einer alten Gesamtstrafe

A wird wegen dreifachen Diebstahls zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr verurteilt (Einzelstrafen: 6 Monate, zwei Mal 4 Monate). Nun wird er erneut wegen zwei Diebstählen zu 6 Monaten (Einzelstrafen: je 4 Monate) verurteilt. Eine der Taten beging er vor dem ersten Urteil.