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Täter nicht mehr "Herr seiner Entschlüsse" wegen Elektroschocks? Die Freiwilligkeit beim Rücktritt - Jurafuchs
Der BGH konkretisiert in dieser Entscheidung die Anforderungen, die an einen freiwilligen Rücktritt zu stellen sind. Ein Kriterium der Freiwilligkeit ist, ob äußere Umstände der Tatvollendung entgegenstehen. Auch wenn dies nicht der Fall ist, könne ein Rücktritt doch unfreiwillig sein, wenn innere Umstände entgegenstünden. Maßgeblich sei, ob der Täter „Herr seiner Entschlüsse“ ist. Dies sei nicht der Fall, wenn er aufgrund von selbst versehentlich zugesetzten Elektroschocks nicht mehr klar denken kann.