Zivilrecht > Kreditsicherungsrecht
Rechtsfolgen für Forderung bei Zahlung des nicht-identischen Sicherungsgebers
M hat eine Midlifecrisis. Um sein Ego zu befriedigen, kauft er sich einen Sportwagen bei G. Um die Forderung abzusichern, bewilligt Ms Frau F der G auf ihrem Grundstück eine Grundschuld. Als Forderung und Grundschuld fällig werden, zahlt F an G den Grundschuldbetrag.