Was versteht man unter der <b>„systematischen“</b> Auslegung?

Bei der systematischen Auslegung versucht man, die Bedeutung des fraglichen Begriffs durch Einordnung der Norm in den Gesamtzusammenhang der Rechtsordnung zu ermitteln.

Durch die systematische Auslegung sollen vor allem Wertungswidersprüche und inkonsistente Interpretationen vermieden. Dahinter steht die Überlegung der Einheit der Rechtsordnung. Eine zentrale systematische Erwägung ist z.B. der römische Rechtsgrundsatz, dass Ausnahmen grundsätzlich eng auszulegen sind (lat. singularia nun sunt extendenda).

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