Herzlich Willkommen in unserem Definitionsverzeichnis für das Jurastudium! Hier findest Du unsere gesammelten Jura - Definitionen zum Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht für Dein Studium der Rechtswissenschaften.
Kausalität (Äquivalenztheorie), Vor § 13 StGB
Definiere den Begriff „Kausalität“ im Strafrecht nach der Äquivalenztheorie:
Hypothetische Reserveursache (vor § 13 StGB)
Was versteht man im Strafrecht unter einer „hypothetischen Reserveursache“?
Kausalität, hypothetische (vor § 13 StGB)
Definiere den Begriff der „hypothetische Kausalität“ bzw. der „Quasi-Kausalität“ im Strafrecht:
Kausalität, abgebrochene bzw. überholende (vor § 13 StGB)
Definiere den Begriff der „abgebrochenen“ bzw. „überholenden Kausalität“ im Strafrecht:
Übergabe der Kaufsache (§ 433 Abs. 1 BGB)
Definiere den Begriff „Übergabe“ einer Kaufsache (§ 433 Abs. 1 BGB):