Wie prüfst du die Strafbarkeit wegen Vorteilsannahme (§ 331 StGB)?

  1. Tatbestandsmäßigkeit

    1. Objektiver Tatbestand

      1. Täter: Amtsträger etc. als Vorteilsnehmer

        Die einschlägigen Legaldefinitionen für die tauglichen Täter finden sich § 11 Abs. 1 Nr. 2 - 4 StGB

      2. Tatobjekt: Vorteil für sich oder einen Dritten

      3. Tathandlung: Fordern, Sichversprechenlassen oder Annehmen

      4. Dienstausübung

      5. Unrechtsvereinbarung

    2. Subjektiver Tatbestand: Vorsatz

  2. Rechtswidrigkeit

    Beachte: Die Rechtswidrigkeit entfällt, wenn die Annahme des Vorteils durch die zuständige Behörde genehmigt ist, § 331 Abs. 3 StGB

  3. Schuld

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