Wie prüfst du die Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit (§ 332 Abs. 1 StGB)?

  1. Tatbestandsmäßigkeit

    1. Objektiver Tatbestand

      1. Täter: Amtsträger

        Die einschlägigen Legaldefinitionen für die tauglichen Täter finden sich § 11 Abs. 1 Nr. 2 - 4 StGB

      2. Tatobjekt: Vorteil für sich oder einen Dritten

      3. Tathandlung: Fordern, Sich versprechen lassen oder Annehmen

      4. Pflichtwidrige bestimmte Diensthandlung

      5. Unrechtsvereinbarung

    2. Subjektiver Tatbestand: Vorsatz

  2. Rechtswidrigkeit

  3. Schuld

  4. Strafzumessung

    Besonders schwere Fälle ergeben sich aus § 335 StGB i.V.m. § 332 StGB

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