Wie prüfst Du den Umfang eines Bereicherungsanspruchs (§ 818 BGB)?

  1. § 818 Abs. 1 BGB: tatsächlich gezogene Nutzungen (alternativ: Surrogat)
  2. § 818 Abs. 2 BGB: bei Unmöglichkeit ist objektiver Verkehrswert im Zeitpunkt der Anspruchsentstehung zu ersetzen
  3. § 818 Abs. 3 BGB: Entreicherung
  4. § 818 Abs. 4, 819, 820 BGB: verschärfte Haftung

Jurafuchs kostenlos testen

© Jurafuchs 2024