Öffentliches Recht
Staatsorganisations-Recht
Gesetzgebungskompetenzen
Recht der Wirtschaft (Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG)
Recht der Wirtschaft (Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG)
Definiere den Begriff „Recht der Wirtschaft“ (Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG):
Das Recht der Wirtschaft umfasst insbesondere Normen, die sich in irgendeiner Form auf die Erzeugung, Herstellung und Verbreitung von Gütern des wirtschaftlichen Bedarfs beziehen. Der Begriff ist weit auszulegen: Es werden darüber hinaus sämtliche Normen erfasst, die das wirtschaftliche Leben und die wirtschaftliche Betätigung als solche regeln.