Wie prüfst Du, ob Wucher iSv § 138 Abs. 2 BGB vorliegt?

  1. Objektive Voraussetzungen

    1. Gegenseitiger Vertrag

    2. Auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung

    3. Schwächesituation des Bewucherten, vgl. § 138 Abs. 2 BGB

  2. Subjektive Voraussetzung: Ausbeutung der Schwächesituation

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