Interventionsverbot
Was versteht man unter dem „Interventionsverbot“ im Völkerrecht?
Das Interventionsverbot untersagt die Einmischung eines Staates in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates - auch domaine réservé genannt. Dazu gehören jene Angelegenheiten, die nicht ausschließlich durch das Völkerrecht geregelt werden.