Notwehr (§ 32 StGB)
Wie prüfst Du die Rechtfertigung wegen Notwehr (§ 32 StGB)?
- Notwehrlage
- Angriff
- Gegenwärtigkeit
- Rechtswidrigkeit
- Notwehrhandlung
- Erforderlichkeit
- Gebotenheit
- Subjektives Rechtfertigungselement ("Verteidigungswille")
Wie prüfst Du die Rechtfertigung wegen Notwehr (§ 32 StGB)?
Geld hat man zu haben!
5.8.2023, 23:47:29
Hier würde ich die Interessenabwägung noch als einzelnen Prüfungspunkt ergänzen :)
Leo Lee
25.8.2023, 11:49:05
Hallo Geld hat man zu haben! Beachte, dass bei § 32 StGB es nicht auf eine Interessenabwägung zw. den Rechtsgütern ankommt (sondern nur auf die Verhältnismäßigkeit zw. Angriff und Abwehrhandlung). Merksatz: Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen! Die Interessenabwägung wird erst bei § 34 StGB Relevant. Hierzu kann ich die Lektüre von Wessels/Beulke/Satzger AT, 51. Auflage, Rn. 468 ff. und 517 f. sehr empfehlen :). Liebe Grüße - für das Jurafuchsteam - Leo