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Gerichtliches Verfahren (Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 Var. 4 GG)

Gerichtliches Verfahren (Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 Var. 4 GG)


Was versteht man unter dem „gerichtlichen Verfahren“ (Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 Var. 4 GG)?

Das gerichtliche Verfahren meint die verfahrensmäßige Behandlung von Rechtsstreitigkeiten durch die staatlichen Gerichte einschließlich des Vollstreckungsrechts und des Gerichtskostenrechts.

Der Begriff des gerichtlichen Verfahrens ist weit auszulegen und umfasst das gesamte Verfahrensrecht. Darunter fallen insbesondere die Verfahrensregelungen zum Zivil-, (ZPO, FamFG), Verwaltungs- (VwGO) und Strafprozess (StPO). Das verfassungsprozessuale Verfahren vor dem BVerfG (BVerfGG) stützt sich hingegen auf Art. 94 Abs. 2 S. 1 GG.

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