Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Täterschaft und Teilnahme

Mittäterschaft - gemeinsame Prüfung (§ 25 Abs. 2 StGB) bei gemeinsamer Prüfung von zwei oder mehr Beteiligten:

Mittäterschaft - gemeinsame Prüfung (§ 25 Abs. 2 StGB) bei gemeinsamer Prüfung von zwei oder mehr Beteiligten:


Wie prüfst Du die Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB) bei gemeinsamer Prüfung von zwei oder mehr Beteiligten?

  1. Tatbestandsmäßigkeit

    1. Objektiver Tatbestand

      1. Prüfung der obj. TBM, dabei Feststellung wer welche Handlung begangen hat, sofern nicht beide „gleich“ gehandelt haben

      2. Prüfung, ob gegenseitige Zurechnung nach § 25 Abs. 2 StGB stattfindet: Gemeinsame Tatausführung mit wesentlichen Tatbeiträgen

    2. Subjektiver Tatbestand ( + Tatherrschaftsbewusstsein, für jeden Mittäter gesondert feststellen)

    3. Evtl. Tatbestandsverschiebung (§ 28 Abs. 2 StGB)

  2. Rechtswidrigkeit (für jeden Mittäter einzeln prüfen)

  3. Schuld (für jeden Mittäter einzeln prüfen)

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