Gefahr, dringende
Definiere den Begriff „dringende Gefahr“ im Polizeirecht:
Eine dringende Gefahr ist gegeben, wenn ein besonders wichtiges Rechtsgut (insbesondere das Leben) unmittelbar gefährdet ist.
Definiere den Begriff „dringende Gefahr“ im Polizeirecht:
Eine dringende Gefahr ist gegeben, wenn ein besonders wichtiges Rechtsgut (insbesondere das Leben) unmittelbar gefährdet ist.
Aleks_is_Y
19.4.2024, 13:42:20
Es scheint umstritten zu sein, was genau eine "
dringende Gefahr" darstellt: "Umstritten ist, ob die
dringende Gefahrmit einer erheblichen Gefahr oder einer gegenwärtigen Gefahr oder mit einer gegenwärtigen erheblichen Gefahr gleichzusetzen ist." (https://www.juracademy.de/polizeirecht-ordnungsrecht-nrw/gefahr.html) Die geht weder aus der Definition, noch aus den Erklärungen hervor.
benjaminmeister
26.9.2024, 08:31:00
Halte hier auch weitere Ausführungen in der Aufgabe für angebracht!