Öffentliches Recht
Staatsorganisations-Recht
Gesetzgebungskompetenzen
Abweichende Regelung (Art. 72 Abs. 3 S. 1 GG)
Abweichende Regelung (Art. 72 Abs. 3 S. 1 GG)
Definiere den Begriff „abweichende Regelungen“ (Art. 72 Abs. 3 S. 1 GG):
Eine abweichende Regelung liegt in jeder Herbeiführung einer materiell anderen Rechtsfolge durch Gesetz.