Was versteht man unter dem Begriff „Völkerrecht“?

Das Völkerrecht bezeichnet die Gesamtheit aller Normen, die die Beziehungen zwischen Völkerrechtssubjekten regeln. Anders als im innerstaatlichen Recht gibt es keinen zentralen Gesetzgeber und mit Ausnahme des ius cogens keine Normenhierarchie. Völkerrechtliche Streitigkeiten werden dezentralisiert beigelegt.

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