Welche Punkte prüfst Du in einem Revisionsgutachten?

  1. Zulässigkeit der Revision

    Die Zulässigkeitsprüfung des Revisionsgutachtens beinhaltet regelmäßig keine Besonderheiten. Fehler werden hier deshalb besonders ungern gesehen. Fasse Dich also kurz, aber arbeite dennoch sorgfältig!

  2. Begründetheit der Revision

    Darunter fällt die Prüfung, ob Verfahrenshindernisse vorlagen (zB fehlender Strafantrag), ob Rechtsnormen über das Verfahren verletzt wurden (zB letztes Wort nicht erteilt) oder das materielle Recht fehlerhaft angewandt wurde (zB Beweisverwertungsverbot nicht beachtet). Während die Verfahrenshindernisse von Amts wegen zu prüfen sind, muss die Revisionsführerin die Verfahrens- und Sachrüge explizit erheben. Hier liegt der absolute Schwerpunkt der Prüfung! Arbeite hier eng am Sachverhalt, um nichts zu übersehen.

  3. ggfs. Zweckmäßigkeitserwägungen

    Sofern das Revisionsgutachten aus anwaltlicher Perspektive zu erfolgen hat, sind auch noch Zweckmäßigkeitserwägungen anzustellen. Regelmäßig genügt es hier, dem Mandanten zu raten, die Revision durchzuführen und innerhalb der Frist des § 345 Abs. 1 StPO sowie unter Einhaltung der Form nach §§ 344 Abs. 2, 32d S. 2 StPO zu begründen.Mehr zu den wenigen Sonderkonstellationen findest Du am Ende des Kurses in der Einheit Zweckmäßigkeit.

  4. Revisionsanträge

    Der praktische Teil des Revisionsgutachtens beschränkt sich in der Regel auf die Formulierung des entsprechenden Revisionsantrages.

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