Öffentliches Recht

Staatsorganisations-Recht

Gesetzgebungskompetenzen

Gesetzgebungskompetenz, kraft Sachzusammenhang (vor Art. 70 GG)

Gesetzgebungskompetenz, kraft Sachzusammenhang (vor Art. 70 GG)


Definiere den Begriff der ungeschriebenen Gesetzgebungskompetenz „kraft Sachzusammenhang“:

Die Kompetenz kraft Sachzusammenhang setzt voraus, dass eine dem Bund zugewiesene Materie „verständigerweise nicht geregelt werden kann“, ohne dass auch zugleich das fragliche Sachgebiet normiert wird.

Die Kompetenz kraft Sachzusammenhang knüpft an bestehende Kompetenztitel an. Sie erweitert diese bestehende Kompetenz „in die Breite“. Voraussetzung ist demnach, dass der Bund von einer ihm ausdrücklich zugewiesenen Kompetenz Gebrauch gemacht hat. Es ist sehr schwierig (aber nicht klausurentscheidend), die Annexkompetenz von der Kompetenz kraft Sachzusammenhang abzugrenzen. Die Kompetenz kraft Sachzusammenhang geht in die Breite - SB (Schutzbereich). Die Kompetenz kraft Sachzusammenhang sollte nur mit großer Vorsicht angewendet werden, weil die Kompetenzordnung des GG dadurch erheblich verändert werden kann: Die Berechtigung zur Mitregelung des nicht ausdrücklich zugewiesenen Sachbereichs muss unerlässliche Voraussetzung für die Regelung der ausdrücklich zugewiesenen Materie sein!

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