Zivilrecht

Sachenrecht

Der Besitzschutz

Besitzkehr bei beweglichen Sachen (§ 859 Abs. 2 BGB)

Besitzkehr bei beweglichen Sachen (§ 859 Abs. 2 BGB)


Wie prüfst Du das Selbsthilferecht bei dem Entzug einer beweglichen Sache durch verbotene Eigenmacht (Besitzkehr, § 859 Abs. 2 BGB)?

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