Öffentliches Recht

Staatsorganisations-Recht

Gesetzgebungskompetenzen

Gesetzgebungskompetenz (vor Art. 70 Abs. 1 GG)

Gesetzgebungskompetenz (vor Art. 70 Abs. 1 GG)


Definiere den Begriff der „Gesetzgebungskompetenz“ (Art. 70-74 GG):

Die Gesetzgebungskompetenz ist das Recht zur Gesetzgebung. Wer die Gesetzgebungskompetenz hat, ist also berechtigt, Gesetze zu erlassen. Mithin wird durch die Gesetzgebungskompetenz die Zuständigkeit für die Gesetzgebung geregelt.

Anstelle der „Gesetzgebungskompetenz“ kannst Du auch die Begriffe „Gesetzgebungszuständigkeit“ oder „Gesetzgebungsbefugnis“ verwenden.

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