Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Stellvertretung

Duldungsvollmacht (§ 167 BGB)

Duldungsvollmacht (§ 167 BGB)


Wie prüfst Du die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Duldungsvollmacht?

  1. Voraussetzungen

    1. Keine gesetzliche oder vertragliche Vertretungsmacht

    2. Rechtsschein der Bevollmächtigung (Vertreter tritt im Namen des Geschäftsherrn auf)

    3. Zurechenbare Veranlassung des Rechtsscheins durch den Vertretenen (er kennt und duldet das Verhalten)

    4. Geschäftsgegner nimmt eine Disposition (Vertragsschluss) vor im Vertrauen auf den Rechtsschein (Kausalität)

    5. Geschäftsgegner vertraut auf den Rechtsschein der Bevollmächtigung (gutgläubig entspr. § 173 BGB)

  2. Rechtsfolge: Vertreter handelt mit Vertretungsmacht

    (Rechtsgedanke aus § 171 Abs. 1, 2 BGB)

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