Was versteht man unter der <b>historischen</b> Auslegung im weiteren Sinne?

Die historische Auslegung im weiteren Sinne zielt darauf ab, aus der Entstehungsgeschichte der relevanten Vorschrift (auch genetische Auslegung genannt) sowie aus etwaigen Vorläufernormen Anhaltspunkte für die Regelungsabsicht des Gesetzgebers zu gewinnen.

Teilweise wird begrifflich noch feiner differenziert, ob es um den Kontext früherer Normtexte (=historische Auslegung im engeren Sinn) oder die Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte geht (=genetische Auslegung).Entstehungsgeschichtliche Hinweise auf den Zweck eines Gesetzes ergeben sich insbesondere aus den Gesetzesmaterialien (Gesetzesbegründung, Protokolle zu Gesetzgebungsverhandlungen).

Jurafuchs kostenlos testen

© Jurafuchs 2024