Rücktritt vom Kaufvertrag bei Nicht-/Schlechtleistung (§§ 437 Nr. 2 Var. 1, 440, 323, 326 Abs. 5 BGB)
Wie prüfst Du den Rücktritt vom Kaufvertrag bei Nicht-/Schlechtleistung (§§ 437 Nr. 2 Var. 1, 440, 323, 326 Abs. 5 BGB)?
- Rücktrittserklärung, § 349 BGB
- Sach- oder Rechtsmangel im Zeitpunkt des Gefahrübergangs, § 434 Abs. 1 S. 1 BGB
- Frist
- Erfolglose Fristsetzung zur Nacherfüllung, § 323 Abs. 1 BGB
- oder: Entbehrlichkeit der Fristsetzung
- Kein Ausschluss der Mängelhaftung, §§ 442, 444, 445 BGB, § 377 HGB
- Erheblichkeit des Mangels, § 323 Abs. 5 S. 2 BGB
- Zustandekommen eines wirksamen Kaufvertrages
- Kein Ausschluss des Rücktritts, § 323 Abs. 6 BGB bzw. §§ 438 Abs. 4, 218 BGB
- Rücktrittsgrund
- Sach- oder Rechtsmangel im Zeitpunkt des Gefahrübergangs, § 434 Abs. 1 S. 1 BGB
- Frist
- Erfolglose Fristsetzung zur Nacherfüllung, § 323 Abs. 1 BGB
- oder: Entbehrlichkeit der Fristsetzung
- Kein Ausschluss der Mängelhaftung, §§ 442, 444, 445 BGB, § 377 HGB
- Erheblichkeit des Mangels, § 323 Abs. 5 S. 2 BGB
- Zustandekommen eines wirksamen Kaufvertrages