Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Unmöglichkeit der Nacherfüllung (§ 346 BGB iVm §§ 437 Nr. 2 Alt. 1, 326 Abs. 5 BGB)


Wie prüfst Du einen Anspruch auf Kaufpreisrückzahlung bei Rücktritt wegen Unmöglichkeit der Nacherfüllung (§ 346 BGB iVm §§ 437 Nr. 2 Alt. 1, 326 Abs. 5 BGB)?

  1. Rücktrittsgrund
    1. Gegenseitiger Vertrag = Kaufvertrag (§ 433 BGB)
    2. Nicht vertragsgemäße Leistung = Rechtsmangel (§ 435 BGB)
    3. Bei Gefahrübergang
    4. Kein Ausschluss der Gewährleistung
    5. Kein Ausschluss des Rücktrittsrechts
  2. Rücktrittserklärung (§ 349 BGB)

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