Angebot (§ 145 BGB)
Definiere den Begriff <b>„Angebot“</b> (§ 145 BGB):
Das Angebot ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die einem anderen ein Vertragsschluss so angetragen wird, dass das Zustandekommen des Vertrages nur noch von dessen Einverständnis abhängt.