Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 45 StPO)


Wie prüfst Du die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 45 StPO)?

  1. Zulässigkeit

    1. Antrag auf Wiedereinsetzung innerhalb einer Wocher nach Wegfall des Hindernisses (§ 45 Abs. 1 StPO)

    2. Nachholung der versäumten Handlung innerhalb der Antragsfrist (§ 45 Abs. 2 S. 2 StPO)

    3. Glaubhaftmachung der Tatsachen (§ 45 Abs. 2 S. 3 StPO)

  2. Begründetheit

    1. Frist im Sinne von § 44 StPO

    2. Fristversäumung ohne Verschulden (§ 44 S. 1 StPO)

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