Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Rücktritt
Rücktritt bei gesetzlichem Rücktrittsrecht (§ 323 BGB)
Rücktritt bei gesetzlichem Rücktrittsrecht (§ 323 BGB)
Wie prüfst Du die Voraussetzungen des Rücktritts bei Vorliegen eines Rücktrittsgrundes nach § 323 Abs. 1 BGB?
Rücktrittserklärung, § 349 BGB
Rücktrittsgrund, § 323 BGB
gegenseitiger Vertrag
wirksamer, fälliger (ggfs. (entbehrlich gem. § 323 Abs. 4 BGB) und einredefreier Anspruch
Nichterbringung der Leistung bei Fälligkeit bzw. nicht ordnungsgemäßer Leistung
Erfolglose Fristsetzung, § 323 Abs. 1-3 BGB
Setzen einer angemessenen Frist (§ 323 Abs. 1 BGB) bzw. Abmahnung (§ 323 Abs. 3 BGB) bzw. Entbehrlichkeit der Fristsetzung/Abmahnung (§ 323 Abs. 2 BGB)
erfolgloser Fristablauf
Kein Ausschluss des Rücktritts
unerhebliche Pflichtverletzung bei Schlechtleistung, § 323 Abs. 5 S. 2 BGB
alleinige oder weit überwiegende Verantwortlichkeit des Gläubigers, § 323 Abs. 6 1. Alt BGB
Vom Schuldner nicht zu vertretender Umstand während des Annahmeverzugs, § 323 Abs. 6 2.Alt BGB
Keine Unwirksamkeit des Rücktritts, § 218 Abs. 1 S. 1 BGB