Zivilrecht

Schuldrecht Allgemeiner Teil

Rücktritt

Rücktritt bei gesetzlichem Rücktrittsrecht (§ 323 BGB)

Rücktritt bei gesetzlichem Rücktrittsrecht (§ 323 BGB)


Wie prüfst Du die Voraussetzungen des Rücktritts bei Vorliegen eines Rücktrittsgrundes nach § 323 Abs. 1 BGB?

  1. Rücktrittserklärung, § 349 BGB

  2. Rücktrittsgrund, § 323 BGB

    1. gegenseitiger Vertrag

    2. wirksamer, fälliger (ggfs. (entbehrlich gem. § 323 Abs. 4 BGB) und einredefreier Anspruch

    3. Nichterbringung der Leistung bei Fälligkeit bzw. nicht ordnungsgemäßer Leistung

    4. Erfolglose Fristsetzung, § 323 Abs. 1-3 BGB

      1. Setzen einer angemessenen Frist (§ 323 Abs. 1 BGB) bzw. Abmahnung (§ 323 Abs. 3 BGB) bzw. Entbehrlichkeit der Fristsetzung/Abmahnung (§ 323 Abs. 2 BGB)

      2. erfolgloser Fristablauf

    5. Kein Ausschluss des Rücktritts

      1. unerhebliche Pflichtverletzung bei Schlechtleistung, § 323 Abs. 5 S. 2 BGB

      2. alleinige oder weit überwiegende Verantwortlichkeit des Gläubigers, § 323 Abs. 6 1. Alt BGB

      3. Vom Schuldner nicht zu vertretender Umstand während des Annahmeverzugs, § 323 Abs. 6 2.Alt BGB

  3. Keine Unwirksamkeit des Rücktritts, § 218 Abs. 1 S. 1 BGB

Jurafuchs kostenlos testen


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

© Jurafuchs 2024