Zivilrecht

Sachenrecht

Erwerb und Verlust von Grundstücksrechten

Eigentumserwerb an einem Grundstück (§§ 873, 925 BGB)

Eigentumserwerb an einem Grundstück (§§ 873, 925 BGB)


Wie prüfst Du den Eigentumserwerb an einem Grundstück (§§ 873, 925 BGB)?

  1. Einigung über den Eigentumsübergang am Grundstück (Auflassung, § 925 BGB)

  2. Eintragung ins Grundbuch

  3. Einigsein im Zeitpunkt der Eintragung, § 873 Abs. 2 BGB

  4. Verfügungsberechtigung des Veräußerers

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