Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Tötung auf Verlangen, § 216 StGB
Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB)
Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB)
Wie prüfst Du die Strafbarkeit wegen Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB)?
Tatbestandsmäßigkeit
Objektiver Tatbestand
Merkmale des § 212 Abs.1 StGB: Tötung eines anderen Menschen
Ausdrückliches und ernstliches Verlangen des Getöteten,
durch das der Täter zur Tötung bestimmt wird.
Subjektiver Tatbestand
Vorsatz
Ausnahmefall § 16 Abs. 2 StGB: § 216 StGB ist auch dann einschlägig, wenn der Täter die privilegierenden Merkmale irrig annimmt.
Rechtswidrigkeit
Schuld