Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB)


Wie prüfst Du die Strafbarkeit wegen Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB)?

  1. Tatbestandsmäßigkeit

    1. Objektiver Tatbestand

      1. Merkmale des § 212 Abs.1 StGB: Tötung eines anderen Menschen

      2. Ausdrückliches und ernstliches Verlangen des Getöteten,

      3. durch das der Täter zur Tötung bestimmt wird.

    2. Subjektiver Tatbestand

      1. Vorsatz

      2. Ausnahmefall § 16 Abs. 2 StGB: § 216 StGB ist auch dann einschlägig, wenn der Täter die privilegierenden Merkmale irrig annimmt.

  2. Rechtswidrigkeit

  3. Schuld

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