Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Unterlassen

Vorsätzliches unechtes Unterlassungsdelikt (§ 13 StGB)

Vorsätzliches unechtes Unterlassungsdelikt (§ 13 StGB)


Wie kannst Du die Prüfung eines vollendeten vorsätzlichen unechten Unterlassungsdelikts aufbauen (§ 13 StGB)?

  1. Tatbestandsmäßigkeit

    1. Objektiver Tatbestand

      1. Vorliegen der objektiven Tatbestandsmerkmale eines Erfolgsdelikts

        zB Tod eines anderen Menschen (§ 212 Abs. 1 StGB)

      2. Unterlassung einer geeigneten und erforderlichen Verhinderungshandlung

      3. physisch-reale Handlungsmöglichkeit

      4. (hypothetische) Kausalität

      5. objektive Zurechnung

      6. Garantenstellung

      7. Entsprechungsklausel (§ 13 Abs. 1 2. Hs StGB)

        Die Entsprechungsklausel ist in der Klausur selten relevant.

    2. Subjektiver Tatbestand

      1. Vorsatz bzgl. objektivem Tatbestand

      2. Besondere subjektive Tatbestandsmerkmale

  2. Rechtswidrigkeit

    Im Rahmen von Unterlassungsdelikten ist insbesondere an eine rechtfertigende Pflichtenkollision zu denken!

  3. Schuld

    Beim unechten Unterlassungsdelikt ist insbesondere an die Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens als weiterer Entschuldigungsgrund zu denken!

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