Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Unterlassen
Vorsätzliches unechtes Unterlassungsdelikt (§ 13 StGB)
Vorsätzliches unechtes Unterlassungsdelikt (§ 13 StGB)
Wie kannst Du die Prüfung eines vollendeten vorsätzlichen unechten Unterlassungsdelikts aufbauen (§ 13 StGB)?
Tatbestandsmäßigkeit
Objektiver Tatbestand
Vorliegen der objektiven Tatbestandsmerkmale eines Erfolgsdelikts
zB Tod eines anderen Menschen (§ 212 Abs. 1 StGB)
Unterlassung einer geeigneten und erforderlichen Verhinderungshandlung
physisch-reale Handlungsmöglichkeit
(hypothetische) Kausalität
objektive Zurechnung
Garantenstellung
Entsprechungsklausel (§ 13 Abs. 1 2. Hs StGB)
Die Entsprechungsklausel ist in der Klausur selten relevant.
Subjektiver Tatbestand
Vorsatz bzgl. objektivem Tatbestand
Besondere subjektive Tatbestandsmerkmale
Rechtswidrigkeit
Im Rahmen von Unterlassungsdelikten ist insbesondere an eine rechtfertigende Pflichtenkollision zu denken! Schuld
Beim unechten Unterlassungsdelikt ist insbesondere an die Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens als weiterer Entschuldigungsgrund zu denken!