Was ist unter dem polizeilichen Schutzgut der „öffentlichen Sicherheit“ zu verstehen?

Das Schutzgut der öffentlichen Sicherheit wird in drei Teilschutzgüter unterteilt: (1) die Unverletzlichkeit der Rechtsordnung, (2) der Schutz subjektiver Rechte und Rechtsgüter Einzelner sowie (3) der Bestand des Staates und der Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates und sonstiger Träger der Hoheitsgewalt.

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