Was versteht man unter der <b>„grammatikalischen“</b> Auslegung?

Die grammatikalische Auslegung fragt nach dem juristischen und allgemeinen Sprachgebrauch des Wortes.

Der Wortlaut ist in der Regel der Startpunkt jeder Auslegung. Denn grundlegend erscheint es naheliegend, dass der Gesetzgeber die Worte in dem Sinne gebraucht, in dem sie allgemein verstanden werden. Gerade im Strafrecht bildet der Wortlaut aufgrund des Analogieverbots zudem die äußerste Grenze der Auslegung (vgl. Art. 103 Abs. 2 GG).

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