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Wiederholung / Definitionen
Vollstreckungstitel (vor § 704 ZPO)
Definition: Vollstreckungstitel (vor § 704 ZPO)
19. April 2025
2 Kommentare
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Was versteht man unter dem Begriff des (Vollstreckungs-)Titels (vgl. z.B. § 704 ZPO)?
Ein Titel (Vollstreckungstitel) ist eine Entscheidung oder beurkundete Erklärung, aus der durch Gesetz die Zwangsvollstreckung zugelassen ist.
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