Definition: Vollstreckungstitel (vor § 704 ZPO)

22. Februar 2025

2 Kommentare

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Was versteht man unter dem Begriff des (Vollstreckungs-)Titels (vgl. z.B. § 704 ZPO)? ‌

Ein Titel (Vollstreckungstitel) ist eine Entscheidung oder beurkundete Erklärung, aus der durch Gesetz die Zwangsvollstreckung zugelassen ist.

Diese Definition kannst Du nachschlagen im Thomas/Putzo, ZPO, 45.A. 2024, Vor § 704 RdNr. 14. Der Vollstreckungstitel gehört neben der Vollstreckungsklausel, dem Vollstreckungsantrag und der Titelzustellung zu den allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung. Die wichtigsten Vollstreckungstitel sind normiert in: § 704 ZPO (vollstreckbare Endurteile); § 794 Abs. 1 Nr. 1-9 ZPO (Vergleiche, Kostenfestsetzungsbeschlüsse, Beschlüsse, Vollstreckungsbescheide, notarielle Unterwerfungserklärungen etc.); § 93 ZVG (Zuschlagsbeschlüsse).
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urheberrechtler

urheberrechtler

29.1.2025, 13:56:43

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Linne_Karlotta_

Linne_Karlotta_

5.2.2025, 17:58:30

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