Definition: Geschäftsführer (§ 677 BGB)

1. Juni 2025

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Wer ist der Geschäftsführer i.S.d. § 677 BGB?

Geschäftsführer i.S.d. § 677 BGB ist wer mit Fremdgeschäftsführungswille, aber ohne Berechtigung ein Geschäft vornimmt.

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