Definition: „Ohne Auftrag“ (§ 677 BGB)
21. April 2025
3 Kommentare
3,9 ★ (392 mal geöffnet in Jurafuchs)
Wann handelt der Geschäftsführer „ohne Auftrag“?
„Ohne Auftrag“ handelt der Geschäftsführer wenn kein wirksamer Vertrag gemäß § 662 BGB vorliegt.
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
benjaminmeister
21.3.2025, 10:08:00
Die zweite Variate aus § 677 fehlt hier in der Aufgabe leider komplett und es gibt auch keine andere Definitionsaufgabe für "sonst dazu berechtigt". Es wäre schön wenn man das in der Aufgabe gleich noch mitabfragt.
Schatzfund
28.3.2025, 13:42:57
Da schließe ich mich an, besonders weil in den Aufgaben mehrfach erwähnt wird, dass es grade nicht unbedingt ein Auftrag im Sinne des § 662 BGB sein muss und der Name der GOA dahingehend etwas irreführend ist.

prefi
16.4.2025, 16:11:09
Hier sollte wirklich nachbessert werden, die KI markiert auch den Zusatz "oder ohne sonstige Berechtigung" als falsch, obwohl die Antwort korrekt ist. Könnt ihr euch darum kümmern? @[Christian Leupold-Wendling](29773)