ZR: Prozessrecht & Klausurtypen
Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht
Wiederholung / Definitionen
Vollstreckungsgläubiger und Vollstreckungsschuldner (§ 704 ZPO)
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Definition: Vollstreckungsgläubiger und Vollstreckungsschuldner (§ 704 ZPO)
14. April 2026
Wer ist der Vollstreckungsgläubiger und wer Vollstreckungsschuldner?
Der Vollstreckungsgläubiger ist derjenige, der die Zwangsvollstreckung aus dem titulierten Anspruch betreiben kann. Der Vollstreckungsschuldner ist derjenige, gegen den der titulierte Anspruch vollstreckt werden darf.
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