Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die ZVR-Klausur
Wiederholung / Definitionen
Klausel/Vollstreckungsklausel (§ 725 ZPO)
Definition: Klausel/Vollstreckungsklausel (§ 725 ZPO)
22. Februar 2025
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Was ist eine (Vollstreckungs-)Klausel (§ 725 ZPO)?
Eine Klausel (oder: Vollstreckungsklausel) ist die auf einer Ausfertigung des Urteils angebrachte Erklärung, die bescheinigt, dass aus dem Titel vollstreckt werden darf.
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